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philio hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!
Folgendes Problem: Wir sind eine WG in einem Atbau. Es gibt nur eine Heizung im Keller des Hauses und in den Zimmern. Im Flur und Bad gibt es keine. Da wir alle in den Zimmern heizen, ist es allen Mietern warm genug. Nun stellt unser Vermieter immer die heizung im Keller an, mit der Begruendung, die Baeder im 1. und 2. OG müßten beheizt werden, da sonst die Heizungsrohre einfrieren.
Wir haben dies bei Minusgraden akzeptiert, allerdings bei Plusgraden die Heizung ausgedreht. Nun hat unser Vermieter den Drehknopf abmontiert und seither laäuft die Heizung auf "volle Kanne". Wir haben mehrfach unseren Vermieter gebeten, die heizung entweder runter zu drehen, oder doch bitte bei Plusgraden ganz aus zu stellen, da es uns allen warm genug ist. Denn die heizkosten für den heizkörper zahlen natürlich wir Mieter.

Was können wir da tun?

Vielen Dank


Stichwörter: heizkosten + Sachbeschaedigung

1 Kommentar zu „Heizung”

Ghostraider Experte!

Ich kann mir nicht vorstellen das eine Heizung im Keller dafür sorgen kann das in der ersten und zweiten Etage die Badezimmer warm werden.

Ich würde den Vermieter schriftlich dazu auffordern wirtschaftlich zu handeln und diesen Unsinn mit der Kellerheizung sein zu lassen.
Darüber hinaus würde ich ihm eine Frist setzen und dazu schreiben das Du sonst diese Sache durch einen Rechtsanwalt prüfen lässt.
Was und wie es weiter geht sagt Dir dann der RA.

Gruß
ghost

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