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Bieber81 hat diese Frage gestellt
Hallo,
bei mir im Haus ist das halten von Tieren nur nach der Zustimmung des Vermieters möglich. Ich habe jetzt von einem Bekannten gehört das es den Vermieter nach neuem Mietrecht nicht mehr zuinteresieren hat welche Tiere ich halte ist das denn so richtig? Mein Problem ist ich habe seit kurzer Zeit eine neue Freundin die bei mir zu Besuch ist sie wohnt ca 200 km weit weg und besitz eine Hündin die sie überall mit hin. Als sie bei mir zu Besuch war hat mich mein Vermieter drauf angesprochen das dies nicht erwünscht sei. Kurz darauf hin ein Schreiben an der Hausordnung wonach Hunde die zu Besuch sind vorher angemeldet werden müßten und nur max. 3 Tage bleiben dürften ist dies Rechtlich??????

Ich bedanke mich jetzt schon mal für ihre Antworten
MfG
Bieber81

1 Kommentar zu „Haustiere von Besuchern”

Ghostraider Experte!

Les das mal hier ganz durch, vielleicht findes Du da was über Besuch mit Hunden.

http://www.geraldgroos.de/Recht/der_hund_in_der_mietwohnung.htm

Anderseits ist mir nur bekannt das der Besuch Hunde mitbringen kann, nur sollte dies über mehrere Tage und/oder laufend sein könnte es als eigene Hundehaltung deklariert werden und einer Erlaubnis bedürfen.
Aber auch da sehen es die Richter verschieden.

Gruß
ghost

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