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Sandys hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Mann, unsere Kinder (3 Jahre und 7 Wochen alt)und ich suchten ein EFH zu kaufen und haben unsere Traumimmobilie gefunden. Leider hat die Sache einen Haken; seid einem Jahr ist das Haus vermietet und die Mieter (ein Paar in "wilder" Ehe)haben einen Mietvertrag über 5 Jahre. Wie die Mieterin mir unmissverständlich klar machte (nicht im Beisein der Maklerin oder des Eigentümers) will sie definitiv vorher nicht ausziehen. In wie fern sind wir an den Mietvertrag gebunden? Es ist recht schwer hier in der Gegend ein neuwertiges EFH zu finden, bauen kommt nicht in Frage, da mein Mann immer wochenlang auf See ist. Deshalb würden wir das Haus gerne kaufen, nur würden wir es natürlich selbst nutzen wollen. Als die Mieter das Haus bezogen, wußten sie noch nichts von einem Verkauf, das kam wohl erst etwa ein halbes Jahr später zur Sprache. Das ich die Mieter "mit kaufen" muß, weiß ich, aber kann ich den 5 Jahresvertrag trotzdem kündigen, wegen Eigenbedarf oder würden Sie in einem solchen Falle von einem Kauf abraten? Und wenn ich kündigen kann, welche Kündigungsfristen muß ich einhalten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

MfG Sandy

3 Kommentare zu „Hauskauf => Mieter per Eigenbedarf kündigen?”

Susanne Experte!

Du kannst nicht kündigen. Bei Kauf gehst Du als Eigentümer alle REchte und Pflichten von bestehenden Verträgen ein. Damit hast Du Dich an den Kündigungsausschluss zu halten.
Es gibt allerdings die Möglichkeit erst einmal von einem Fachanwalt den Mietvertrag prüfen zu lassen, ob diese Klausel überhaupt gültig ist !!!

Sandys

Alles klar, dann werde ich das machen. Dankeschön.

Sandys

Der Mietvertrag wird derzeit von einem Rechtsanwalt geprüft, da es seit einem Jahr nicht mehr zulässig ist, befristete Mietverträge über mehrere Jahre abzuschließen. Nun kommt es nur noch auf das Datum an, ob der Vertrag vor oder nach dem Änderungsdatum gemacht wurde. Also besteht noch Hoffnung.

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