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Nov hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Morgen,

mein Vermieter wirft mir die gewerbliche Nutzung meiner Wohnung vor, und kündigt mir darauf hin den Mietsvertrag. Ich bin im Vorstand eines eingetragenen Vereins tätig und habe entsprechend ein Hinweisschild innerhalb der Wohnungstür abgebracht! Ich vermute mal das der ver,ieter sich deshalb auf die gewerbliche Nutzung beruft. Ist dies rechtmäßig oder besteht nun ein Grund zur Sorge. es wird keinerlei Einnahme durch diese Tätigkeit erzielt!

LG

Nov

1 Kommentar zu „Gewerbliche Nutzung”

Ghostraider Experte!

Was heißt innerhalb der Wohnungstür ? Meinen Sie in dem Türfutter ?
Wenn Sie den Vermieter nicht gefragt haben ob Sie dieses Schild welches als Werbungsschild anzusehen ist und meiner Meinung nach vom Vermieter genehmigt werden muss, da sieht es schon schlecht aus aber dies bedeutet nicht das das Recht auf einer Kündigung seitens des Vermieters zutrifft.

Ich würde mal den Vereinsrechtsanwalt befragen was dieser dazu sagt.

Dies ist meiner Ansicht nach kein Kündigungsgrund.

Sollte aber ein reger Publikumsverkehr bei Ihnen sein, das man um einen leichten Zutritt zu haben besser eine Drehtür einbauen sollte, dann, na ja hat zwar der Vermieter einen falschen Grund angegeben aber da wäre schon ein Grund vorhanden.

Aber wie gesagt, auf zum Anwalt.

Gruß
ghost

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