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klasus hat diese Frage gestellt
Hallo,

hier mein Problem. Am 21. Dezember hat meine Gasetagenheizung in meiner 2er WG (Ich bin Hauptmieter) in Berlin den Geist aufgegeben. Laut der Heizungsmonteure, die sich das Problem angesehen haben, wird die Reparatur nicht unter 500 Euro kosten, wenn ich Pech habe, sogar weitaus mehr. Für mich als Student eine Menge Geld. Mein Vermieter fühlt sich nicht zuständig, da die Heizung laut Mietvertrag Mietereigentum sei. Ich habe in meinem Mietvertrag nachgesehen und da ist eine Klausel drin, die besagt, dass der Mieter verantwortlich sei für die Wartung. Mir ist bekannt, dass einer meiner Vormieter die Heizung hat einbauen lassen, aber sollte ich die Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags etwas ohne Heizung nehmen sollen? Jedenfalls habe ich zur Zeit kein Warmwasser und keinerlei Heizung. Die Wohnung ist im Grunde unbewohnbar.

Die eigentlich für mich bedeutende Frage ist, muss ich wirklich alle Kosten für die Reparatur selbst zahlen? Wie soll ich mich verhalten, welche Möglichkeiten habe ich?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen.

1 Kommentar zu „Gasetagenheizung ausgefallen - Mietereigentum?”

Dionysos Profi

Hallo.

Die Hauptfrage ist, in wessen Eigentum die Heizung steht.

Sofern kein ausdrücklicher Hinweis im Mietvertrag vorhanden ist, bzw. im Übergabeprotokoll (etwas wie "Der mieter übernimmt vom Vormieter dessen Gasetagenheizung. Alle Rechte und Pflichten gehen somit auf diesen über." ;) bin ich der Auffassung, dass die Heizung Vermietereigentum geworden ist.

Und dann ist er für die Instandhaltung der Heizung verantwortlich.

Und dann würde ich den Vermieter mit Frist schriftlich auffordern den Mangel zu beseitigen.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Lassen Sie sich dann bitte von einem Anwalt beraten.

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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