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Spider42 hat diese Frage gestellt
Hallo
mein VM hat mich fristlos gekündigt weil ich die Milch anbrennen lies. Es ist in der Wohnung zu einer Rauchentwicklung gekommen, ich hatte geschlafen und es erst sehr spät bemerkt, so das man es auf dem Gang gerochen hat. Andere Mieter haben mich mit Klingeln auf dieses Missgeschick aufmerksam gemacht. Daselbe ist mir leider auch vor 3 Monaten vorgekommen. Nun haben 2 Mieter sich beim VM beschwert und sagten das sie Angst haben das es bei mir brennen könnte. Der VM hat in seiner Begründung angeführt das es zum wiederholten Male zu einem fahrlässigen Verhalten von mir führte und ich die Hausgemeinschaft gefährde. Ich denke mal das eine angebrannte Milch nicht zu einem fahrlässigen Verhalten zählt. Wer hat über eine solche Rechtslage schon mal was gehört oder kann mir hierbei weiterhelfen? Danke im vorraus.
Ich kann mir nicht vorstellen das dies ein Kündigungsgrund ist.

Gruß SP

3 Kommentare zu „Fristlose Kündigung wegen anbrennen von Milch ”

Susanne Experte!

Nicht die angebrannte Milch ist ein Kündigungsgrund sondern Dein fahrlässiges Verhalten. Das es durchaus vorsätzlich fahrlässig ist den Herd einzuschalten und dann schlafen zu gehen steht doch ausser Frage. Wenn das dann noch innerhalb von 3 Monaten ein zweites Mal vorkommt handelt der Vermieter durchaus richtig!

Spider42

ist es nicht sehr überzogen von den Mietern hier Angst zu haben das es brennt? Also das ist sicher jedem schon mal vorgekommen das was auf dem Herd angebrannt ist.

Ghostraider Experte!

Aber nicht zum wiederholten Mal.
Mal ganz ehrlich ausgedrückt, wenn meine Nachbarin essen oder sonst etwas auf den Herd stellen würde und sich schlafen legen würde, würde ich mich nicht scheuen diese Person von einem Amtsarzt untersuchen zulassen.
So etwas grenz ja schon an Wahnsinn.
Es weiß doch jeder erwachsene Mensch das man keine Speisen auf den Herd stellt, sich schlafen legt und dies einfach kochen lässt.
Dies ist nicht nur Fahrlässigkeit sondern grobe Fahrlässigkeit und mit solchen Leuten möchte ich auch nicht unter einem Dach leben.

Der Vermieter hat gegenüber seinen Mietern ein Fürsorgerecht, das heißt, stellt ein Mieter eine Gefahr für die anderen Mieter da, (egal in welcher Form) muss er diesen Abmahnen und im Notfall sogar kündigen.


Gruß
ghost

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