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Susanne Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

meine Freundin bezieht ihre erste Wohnung und hat gestern den Mietvertrag unterschrieben. Jetzt hat sie mich gefragt was das mit den Schönheitsreparaturen auf sich hat.
Im Vertrag steht
3.7. Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
Anstrich u Lackieren der Innentür sowie der Außentüren u Fenstern von innen u außen. Versorgungsleitungen u Heizkörpern sowie Tapezieren der Wände.
Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig u fachgerecht vorzunehmen.
8. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:
hier wurden keine Angaben vom Vermieter gemacht.
15.1. der Mieter ist verpflichtet die Kosten für Kleinreparaturen bzw. für die Behebung von Bagatellschäden zu übernehmen, soweit nicht 300€ übersteigen.

Das ist doch so nicht ganz Richtig.... oder?
Seit wann muss der Mieter für die Versorgungsleitungen u Heizkörpern aufkommen?

Gibt es irgendwo Gesetze zu dem Thema die man nachlesen kann?

mfG CruSh3r

1 Kommentar zu „Fragen zu Schönheitsreperaturen”

Susanne Experte!

Sollte man nicht vor Vertragsunterzeichnung nachfragen, wenn man was nicht versteht....jetzt ist unterschrieben.
Der VM darf die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen. Das mit den Versorgungsleitungen und Heizkörpern ist richtig so. Der Mieter muss nicht dafür aufkommen, aber bei Bedarf fachgerecht streichen.
Die Kleinreparaturklausel scheint mir ungültig, weil die i.d.R. eine 2 fache Begrenzung braucht. Einmal pro Schadenfall, die Werte liegen zwischen 75 und 100 Euro und dann bezogen auf die Jahreskaltmiete, wobei 6-8% die Regel sind, die nicht überschritten werden dürfen.
Verlangt der VM also, dass Deine Freundin was bezahlt, würde ich die Klausel erst mal von einem Fachanwalt prüfen lassen.

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