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monia hat diese Frage gestellt



Hallo,

ich habe ein Nebenkostenabrechnung für 2005 mit Fehlern bekommen und habe sie am 26.06.06 abgelehnt. Ich habe den vermieter um eine Berichtigung gebeten, doch er hat darauf überhapt nicht reagiert. Muss ich die Nebenkosten noch bezahlen oder gibt es die einjährige Frist? (Ich meine: wenn ich die Abrechnung innerhalb von einem Jahr nicht bekomme, dann brauche ich sie, soweit ich weiß, nicht zu zahlen.)
Danke im Voraus für alle Antworten,
Monia
Stichwörter: Nebenkosten Fristen Form

1 Kommentar zu „Einjährige Frist für die Berichtigung der Nebenkostenabrechnung?”

Susanne Experte!

Das kommt darauf an, ob Du sie wg. formeller Fehler oder Inhaltsirrtums angefochten hast.
Erst einmal ist ja innerhalb der Ausschlussfrist zugestestellt worden.
Einfach "ablehnen" kannst Du eine Abrechnung nicht, Du musst schon konkrete Einwände vorbringen.
Wie gesagt, wenn die Abrechnung formell falsch war hätte der VM innerhalb der Ausschlussfrist korrigieren müssen.

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