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heidelbeerschnittchen hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben hier die nachstehend aufgeführte Situation und benötigen Rat zwecks weiterer Vorgehensweise.

Wir haben zum 01.12.2007 ein Einfamilienhaus, Baujahr 2000, gemietet und bezogen. Unsere Vermieter sind eine Dame (die bis Ende Sommer 2007 das Haus bewohnt hat) und ein Herr, die geschieden sind und die wir bis zur Übergabe auch nicht kannten. Die Abwicklung lief über einen Makler. Dieser teilte uns mit, dass die beiden einig darüber sind, das Haus zu vermieten. Bei der Übergabe haben wir dann nur den Vermieter kennen gelernt. Seine Anschrift haben wir Ende Januar vom Makler erhalten. Die Anschrift der Vermieterin konnte uns der Makler leider nicht mitteilen.

Zum Zeitpunkt der Übergabe waren folgende, direkten Mängel zu erkennen und wurden vom Makler dokumentiert.

Defekte Glasscheibe in der Haustür, vom Hund der Vermieterin vollständig zerstörte Zwischentür, Sperrmüllablagerung auf unserem 2. Parkplatz. Hierzu hat uns der Vermieter im Beisein des Maklers Behebung zugesichert.

Kurz nach unserem Einzug fiel zum 1. Mal die Heizung aus. Die Ausfälle zogen sich bis Ende Januar hin (wenn jemand zur Reparatur kam, ging die Heizung für ein paar Tage oder auch mal ein bis zwei Wochen, dann fiel sie wieder aus). Teilweise hatten wir drei Tage keine Heizung und kein Warmwasser.

Ende Dezember haben wir Schimmel in der Lebensmittel-Vorrats-Kammer unter dem Bad festgestellt und beobachtet, dass es immer leicht von der Decke tröpfelt, wenn jemand duscht. Ich habe unseren Vermieter mündlich darauf angesprochen, bekam aber nur den Kommentar "mal beobachten". Bei genauerem Betrachten stellt man auch fest, dass genau an der Stelle, an der der Schimmel blüht, die Tapete von der Decke entfernt wurde. Anscheinend besteht auch diese Problematik schon länger.

Ebenso fiel uns nach dem Einzug auf, dass die Rollos in zwei Schlafzimmern zwar augenscheinlich ok und auch funktionsfähig sind, allerdings nicht unten festhalten sondern nach kurzer Zeit wieder hochrutschen. Auch der Rollladen im Wohnzimmer klemmt, wenn er zu weit hochgezogen ist und wenn er ein Stückchen zu wenig hochgezogen ist, fällt er wieder runter. Außerdem tröpfelt seit ein paar Tagen der Wasserzulauf im Gäste-WC.

Da auf unsere Anrufe und auch die der Nachbarn und des Maklers beim Vermieter keine Reaktion kam, haben wir ihm (nach Erhalt der Anschrift im Janaur) einen Brief mit der Bitte um Schadensbeseitigung unter gleichzeitiger Fristsetzung geschrieben. Außerdem haben wir bezüglich der Schäden und des Heizungsausfalles von unserem Mietkürzungs- bzw. Mieteinbehaltungsrecht gebrauch gemacht.

Daraufhin hat er uns geschrieben und mitgeteilt, dass er dies nicht akzeptiere und uns die letzte Rechnung der Heizungsfirma zugesandt, da er nicht einsehe, diese zu zahlen, weil die Heizungsfirma den genauen Grund der ständigen Ausfälle nicht findet.

Auch seine Exfrau hat sich telefonisch bei uns gemeldet, da ihr die Mietkürzung aufgefallen ist. Sie hat uns davon in Kenntnis gesetzt, dass die Heizung schon immer defekt und der Rollladen schon seit langer Zeit nicht mehr gängig sei. Sie sehe auch keinerlei Veranlassung, sich um irgendetwas in diesem Haus zu kümmern. Außerdem weigerte sie sich, uns ihre Anschrift mitzuteilen, da sie Angst vor ihrem Exmann habe.

Da beide die 1. Frist untätig haben verstreichen lassen, haben wir einen Einschreibebrief mit einer Nachfrist geschrieben. Die Vermieterin (deren angebliche Anschrift wir jetzt über die Rechtsanwältin des Vermieters erfahren haben) hat diesen Brief bis dato nicht angenommen.

Der Vermieter stattete uns Freitag letzter Woche einen Besuch ab mit folgendem Ergebnis.

Er teilte uns mit, dass er für die letzte Heizungsreparatur nicht aufkommen wird, da bis dato nicht geklärt werden konnte, warum die Heizung an besagtem Tag ausgefallen ist.

Er ist der Meinung, dass wir den vom Vormieter/Vermieter auf unserem Parkplatz hinterlassenen Sondermüll auch selbst wegräumen können, wenn er uns störe. Allerdings hat seine Freundin den Müll am Samstag beseitigt.

Er sagte, dass die Schäden schon längst behoben wären, wenn er Lust darauf gehabt hätte, er dies aber nicht getan habe, weil er meinen Mann nicht leiden kann.

Er möchte den Schimmel jetzt runter kratzen. Ich bin allerdings Allergiker (inkl. attestierter Schimmelallergie) und muss lt. Aussage meines Arztes jegliche chemische Belastung meiden, da ich auch aus unerklärlichen Gründen sehr schlechte Leberwerte habe.

Der Vermieter möchte uns jetzt wie er sagte „loswerden“ und selbst wieder in das Haus ziehen und erwartet von uns jetzt eine fristgemäße Kündigung per 28.02.2008 zum 31.05.2008. Wir haben jetzt hier ein anderes Haus gefunden und könnten dies zum 01.04.2008 beziehen.

Hier jetzt meine Fragen an Sie:

Können wir in Bezug auf die Schäden, meinen schlechten gesundheitlichen Zustand, den erst kurzfristig laufenden Mietvertrag (seit Dezember 2007) und im Hinblick auf das Desinteresse der Vermieter von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zum 31.03.08 kündigen?

Wie kann ich der Vermieterin die Post zustellen lassen?

Müssen beide Vermieter gemeinschaftlich gegen uns klagen oder kann das auch nur einer?

Kann ich ihm den erneuten Umzug in Rechnung stellen? Was ist mit den Maklergebühren, die wir für das noch bewohnte Haus gezahlt haben?

Müssen wir uns eine nicht fachgerecht Beseitigung des Schimmels in einem Raum, der nur durch die gesamten Wohnräume entlüftet werden kann, gefallen lassen?

Über eine kurzfristige Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen, da hiervon unser weiteres Vorgehen abhängt.

2 Kommentare zu „div. Mietmängel”

Susanne Experte!

Ich kann nur raten, die ganze Sache einem Fachanwalt zu übergeben, der dann auch mitteilen kann, ob eine fristlose Kündigung möglich und eine Schadenersatzklage (erneuter Umzug) Aussicht auf Erfolg hat.

Ghostraider Experte!

Was soll man da großartig zu sagen.

Ich könnte jetzt sagen das Sie dies oder das machen können, aber das haben Sie ja schon durchgeführt (Mietminderung usw.)
Sie können zwar noch alles reparieren lassen, die Rechnung bezahlen und über die Miete verrechnen, aber da Sie schon ein neues Haus im Auge haben würde ich mich ganz schnell mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der Ihnen auch sagen kann was Sie vielleicht an Entschädigungen erwarten können.

Das ist der einzigste und beste Rat den ich Ihnen geben kann, da sich der Vermieter ja strikt weigert was zu machen.
Außerdem kann er jetzt nicht nach 3 Monaten wieder einen Eigenbedarf anmelden.

Ich glaube sogar das man sich auf eine fristlose Kündigung einigen kann und wird. Nur was an Entschädigung raus kommt, das muss schon ein Anwalt beantworten und die Antwort kann auch gut aussehen.

Gruß
ghost

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