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Otto_Z hat diese Frage gestellt
Guten Abend zusammen,

mein Name ist Otto und bin Vater 3er Kinder im Alter von 24,20,19. Selbige wohnen zusammen in einer Wohngemeinschaft seit April 2006.

Nach einem Jahr ging der Zirkus los. Meine Kinder haben das erste mal eine eigene WOhnung zusammen und , natürlich, es ist nicht so einfach. Zwar haben sie unterstützung in allen Fragen, aber selbst dann gibt es Momente wo einem Vater sprichwörtlich das Latein ausgeht.

Es trug sich zu das meine Jüngste ihre Arbeit verlor und dadruch ihr Mietanteil sich um 2 Wochen verzögerte.
Es dauerte keine Woche da landete der erste Brief bei ihnen das er pünktlich zum spätestens 3. die Miete haben möchte ansonsten Droht er mit sofortiger Kündigung und setzte einen Paragraphen mit dazu der sie Fristlose Kündigung angeblich erlaube.

Dann war es so das meine Kinder die Wohnung etwas vernachlässigten, klar, muss nicht sein, jedenfalls sah es schon wüst aus, und auch der Balkon wurde zugelagert. Der Keller hatte ansammlungen von Flomarktartikeln die nicht so super Ordentlich zusammenstanden.
Dann kam er wohl eines Nachmtittags von München angefahren und sah den Keller und die Wohnung worauf gleich 3 Tage später der Brief folgte.

Darin stand in Auszügen folgende sachen:

Das Kellerabteil ist verwüstet. EIne zufällige Besichtigung der Wohnung stellte fest das diese total Verwahrlost sei, der Balkon wäre aufgebrochen worden (das schloss welches wie bei einer Türe ist, der Balkon ist zugänglich vom Treppenhaus , war schon bei den Vormietern die wir kennen kaputt gewesen wozu es mehr als 5 Zeugen gibt ), der Keller sei in einem unmöglichen zustand.
Er wird am 5. februar mit einem Bediensteten der Stadt kommen , da er die Mietsache mit bildern festgehalten habe, und schauen ob das Verhalten meiner Kinder Krankhaft sei. Wenn bis dahin nicht alles beseitigt etc. sei, müsse er Kpndigen weil gefahr für 3. Bestünde.
Im falle einer Kündigung würde dann die Stadt für meine Kinder zuständig sein damit um ihr Leib und wohl gesorgt sei.

Das ist doch eine Frechheit hoch 10 oder?

Heute kam wieder ein Brief den mein SOhn mir brachte, da meine Tochter nun eine Arbeit hat, aber Geringverdienerin ist, und es nicht geschafft hat bis 1.3. ihren Anteil zu zahlen, sodass am Donnerstag die Zahlung erst voranging. D.H. Montag müsse er die Mietzahlung haben.

Darin steht:

Heute am 7.3. ist noch imer die Miete rückständig. Bitte begleichen sie kurzfrisstig da ich sonst vom Recht auf RÄumung der Mietsache gebrauch machen muss.

Für diese Mahnung fallen kosten in höhe von 15 € an die sie bitte zusammen mit der Miete auf mein Konto überweisen.

Das ist ein Blatt Papier. Kein EInschreiben nichts. Hat er ein Recht dafür 15 Euro zu verlangen? Wo steht dieser Paragraph?

Bin gespannt was Sie meinen zu diesen Sachen. Zumal die Ausdrucksweise die der gute Mann an den Tag legt an Rufmord grenzt. Wie können meine Kinder sich wehren? Letzendlich sitzt der Vermieter doch am längeren Hebel, aber grundsätzlich ist das Haus schon so alt, und 2 von 4 Wohnungen stehen seit 5 und mehr Jahren leer sodass er froh sein kann wenn überhaupt jemand darin wohnt.

Ich danke für Antworten und aufklärung.

Otto Z.

2 Kommentare zu „Der Vermieter und meine Kinder”

MichaRecht Experte!

Hallo Otto,
also als erstes kann der Vermieter sogenannte Mahnkosten erheben. Jedoch sollten diese Kosten mit den tatsächlichen Aufwendungen im Verhältnis stehen. Die 15,- Euro sind zwar sehr hoch aber dagegen anzugehen wird sehr schwer. Wenn die Miete am 3. des Monats auf seinem Konto sein soll muss sie das auch und nicht erst am 7. des Monats, das bedeutet ich sollte so überweisen das ich auch die sogenannten Bankarbeitstage mit berücksichtige (Sonnabend, Sonntag und Feiertage sind keine Bankarbeitstage). Wenn ich z.B. am 1. des Monats die Überweisung abgebe kann es sein das sie erst am 4. des Monats beim Zahlungsempfänger ist, also zu spät.
Die Mietsachen Wohnung, Balkon, Keller usw. müssen so behandelt werden das diese keinen Schaden nehmen. Die gemieteten Sachen müssen erhalten werden. Das bedeutet ich darf sie nicht total herunterwirtschaften (verwahrlosen). Nach den Schilderungen könnte der Eindruck entstehen das Ihre Kinder nicht für sich Sorgen können und die Wohnung total zerstört haben. Wenn das So ist, was ich nicht annehme, dann kann ein Vormund / Betreuer per Gericht bestimmt werden.
Da aber alle drei Kinder einer geregelten Arbeit nach gehen und sonst auch nicht auffällig geworden sind (Anzeigen Polizei usw.) dürfte es keine Schwierigkeiten mit der Stadt geben.

Ich würde den „Spieß“ rumdrehen.
Als erstes sorgen Sie dafür, dass alle gemieteten Sachen – Räume aufgeräumt werden und es „Sauber“ ist. Eine allgemeine Grundordnung muss zu erkennen sein das betrifft auch essen im Kühlschrank, saubere Sachen im Schrank, keine verschimmelten Lebensmittel usw..
Wenn das alles stimmt würde ich für jeden Mangel anzeigen und um Abstellung bitten. Tut er es nicht – Mietminderung, Ersatzvornahme eben alles was dazu gehört
Ist denn schon eine Betriebskostenabrechnung gekommen? Bei dem Leerstand wird das Interrestant.
Ich hoffe ich konnte einige Sachen erklären.

Otto_Z

Nein,
es wurde in den 2 Jahren nie eine Jahresbegleichung geschickt, was mich auch sehr verwundert. Die Wohnung wurde Ordentlich hergerichtet, Laminatböden reingebaut. Es sieht schön und Wohnbar aus.

Es bestehen weder Anzeigen noch sonstige Beanstandungen aufgrund Lautstärke/RUhestörung etc. Gab es nie.

Naja, klar, er sitzt am längeren Hebel.
Was aber betrifft explizit seine Wortwahl?

Gruß Otto

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