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aannddii hat diese Frage gestellt
Ich habe mal eine Frage:

In unserem Mietwohnhaus sind neben Wohnungen auch Gewerberäume im 1. und 2. OG vorhanden.
Diese bestehen aus eine Arzt- und einer Physiotherapeutischen Praxis.
Problem: Allein die Physiotherapeutin hat über den Tag verteilt bestimmt 100 Kunden von denen 80 den Fahrstuhl nutzen.....

Nun sind die Betreibskosten des Fahrstuhls (wie auch alles andere) in der BKA nur nach m² berechnet, so dass die Praxen dasselbe zahlen, wie ein Zweipersonenhaushalt mit der gleichen m² Zahl!

Das kann doch nihct richtig sein, oder?

Wer kann mir hierzu etwas konkretes mitteilen, helfen und oder Internetseiten hierzu heraussuchen?

Vielen Dank schon einmal vorab!

Andi

1 Kommentar zu „Betriebskostenabrechung; Fahrstuhl bei Gewerbebetrieb”

Dionysos Profi

Hallo Andi,

die Rechtsprechung hat festgelegt, dass bei gemischt genutzten (Wohnen und Gewerbe) Einheiten der Vermieter zu einem Vorwegabzug bei Betriebskosten verpflichtet ist, wenn diese über Gebühr durch das Gewerbe verursacht werden.

Allerdings hat der BGH erst im letzten Jahr entschieden, dass der Mieter, der sich benachteiligt fühlt, die Beweislast für die Mehrbelastung trägt (BGH VIII ZR 251/05).

Also sprich mal mit deinem Vermieter, ob er sich vielleicht so schon auf eine Änderung einlässt. Wenn nicht, auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen.

LG

Dionysos

Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

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