gefragt von Chaosqueenie am 30.11.1999

Betretungsrecht

Guten Morgen,
ich wohne mit den Eltern meines Vermieters gemeinsam in einem Haus, sie im EG, ich im 1. OG. "Meine" Wohnung war ursprünglich für den Sohn (meinen Vermieter) bestimmt, der auch eine Weile darin gewohnt hat. Er ist aber ausgezogen und die Wohnung wird seitdem vermietet.
Folgendes Problem ist nun: Der Sicherungskasten für beide Wohnungen (auch die der Eltern meines Vermieters) ist in meiner Wohnung. Und durch einen Fehler in der Elektronik fliegt so etwa 2 - 3 Mal im Jahr die Sicherung für die Wohnung der Vermieter-Eltern raus. Und dann müssen sie meine Wohnung betreten, um die Sicherung wieder reinzudrücken.
Bisher kam es zwar erst einmal vor, und da war ich zum Glück daheim, aber ich habe dauernd Angst davor, dass das passiert, wenn ich arbeiten bin. Denn ich arbeite zu weit weg von meiner Wohnung, um dann mal schnell heimzufahren.
Ich mag einfach nicht, dass die Mutter des VM in meine Wohnung geht, wenn ich nicht da bin, zumal ich sie so einschätze, als dass sie ihre neugierige Nase dann auch schnell mal in Ecken steckt, die sie nichts angehen.
Zudem frage ich mich, inwieweit das Betretungsrecht auf Dritte ausgedehnt werden darf? Den Mietvertrag habe ich ja schließlich mit dem Sohn und nicht mit den Eltern.
Wie ist die Rechtslage???
Danke!

Antworten

antwort von Susanne am
Die Rechtslage ist, dass das Betreten Deiner Wohnung ohne Deine Zustimmung Hausfriedensbruch ist.
Du darfst durchaus ohne die Zustimmung Deines Vermieters das Schloss auswechseln, das ist vielleicht besser, als den Wohnungsschlüssel einzufordern.

antwort von Chaosqueenie am
Dankeschön erstmal für die Antwort!

Und noch eine Frage - wenn mich die Mutter des Vermieters irgendwann mal auf der Arbeit anruft und mich bittet, in die Wohnung zu dürfen, weil die Sicherung wieder draussen ist, darf ich ihr das verbieten?

Und was, wenn ich dann feststelle, dass sie ohne meine Zustimmung drinne war?


antwort von Ghostraider am
Ich würde den Vermieter, also den Sohn schriftlich bitten den Stromzähler und die Sicherungen für die andere Wohnung aus Ihrer Wohnung umzulegen, da Sie nicht mehr gewillt sind es zuzulassen das seine Eltern Ihre Mieträume wegen einer rausgesprungenen Sicherung betreten.

Laut Gesetz sind Sie nicht verpflichtet das betreten zu erlauben.

Ob dies nun als Hausfriedensbruch gewertet werden kann, da ja auf einer Art ein Notfall vorliegt (Tiefkühltruhe, oder Kühlschrank taut ab) kann ich nicht sagen.
Hier würde ich auch den Weg zum Anwalt für Mietrecht anraten damit alles genau abgeklärt werden kann.

Gruß
ghost

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