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OllliP hat diese Frage gestellt




In meiner Küche fliesst das Abwasser nicht mehr ab und wenn über mir wohnende Mieter dien Abfluss benutzen landet das Wasser in meiner Waschmaschine.

jetzt behauptet der Wohnungseigentümer, für Schäden die im Zulauf zum Fallrohr liegen wäre ich zuständig.

Meiner Meinung nach gibt es doch die Regel, alles was unter der Tapete ist, ist Sache des Vermieters.

Der Zulauf zum Fallrohr ist aber ca. 30cm Lang, von der Wandoberfläche bis zum Fallrohr.

Ich wäre über eine schnelle Beantwortung dankbar.

Olaf Paulsen
Stichwörter: abflussverstopfung

1 Kommentar zu „Abwasser”

Ghostraider Experte!

Zuerst ist einmal der Vermieter zuständig und muss den Mangel beheben lassen.
Dabei wird sich rausstellen wer für den Mangel oder Schaden verantwortlich ist.
Sollte eine Verstopfung oder Verengung durch Verschulden eines Mieters entstanden sein können die Kosten auf den Mieter umgelegt werden.
Sollte nicht feststehen wer der Verursacher ist, ( die Binde trägt keinen Namen oder Blutgruppe nicht nicht mehr feststellbar) :-) ))) trägt der Vermieter die ganzen Kosten.

Gruß
ghost

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