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carsten007 hat diese Frage gestellt
huhu habe ein grosses problen ,ab ab 1.06.09 meine wohnung bekommen da ich in scheidung bin, die mite .1.07. und 1.08 gingen ohne brobleme dürch,dan karm mein geld der firma micht,und das neben job geld auch nicht,, am 1.02.10 ging die mitte wieder raus per bahrzahlung ,der vermieter agt aber er hatt sie nicht und droht jetzt mit einer raumungsklarge,, was kan ich machen, hab ihn vermieter gsagt ich zahle jeden monat mehr mitte,aber ich glaube er möchte es nicht,wer hatt ein rat für mich ......

5 Kommentare zu „ brauche mal euren rat°”

edy Experte! 11.02.2010 10:44

carsten007 ,
das du die letzte Miete bar bezahlt hast,
kannst du doch sicher per Quittung oder
Zeuge nachweisen!
Und bevor es zu einer Räumungsklage kommt,kannst du doch vorher ausziehen
und deine Schulden bezahlen.

lg
edy

carsten007 11.02.2010 11:02

das heist ich suche mir ne neue wohnung , zahle die neue und die alte ab,das finde ich nicht gut ,en ich möchte die alte wohnung behalten
es karm bei mir kein lohn . drauf, dan kürzngen vom arbeitamt,,, von 300 geldeingang konnte ich noch nichtmal die wohnung zahlen
,ich möchte die wohnung abezahlen,und behalten
,wo kan man sich erkündigen...

edy Experte! 11.02.2010 11:16

Hallo carsten007 ,
Rede halt nochmals mit deinem VM.
Und stelle sicher das du die Schulden und
die weitere Miete bezahlen kannst.
Informiere dich bei der ARGE,oder beim
Sozialamt.
Woher du das Geld bekommst,ist dem VM
egal.
lg
edy

carsten007 11.02.2010 12:58

ist dieser sachfehrhalt richtig...

Sehr geehrter Herr Koch,



leider ist es tatsächlich so, dass bereits bei 2 Monatsmieten Rückstand der Vermieter kündigen und sogar gleich die Räumungsklage einreichen kann.



Zwar kann dann immer noch der Rückstand ausgeglichen und so das Mietverhältnis erhalten werden, doch bleiben dann auch die angefallenen Prozesskosten mit rd. 1000,- € zu bezahlen.



Deshalb ist es sinnvoller, jetzt und dabei gleich durch uns eine verbindliche Zahlungsvereinbarung anzustreben und so den Vermieter vom Klageverfahren abzuhalten.



Sie können gleich für heute Nachmittag, sonst für morgen Vormittag einen persönlichen Rücksprachetermin in unserer Moerser Beratungsstelle (02841/ 88 74 57 8) vereinbaren, bringen Sie dann bitte Ihren Mietvertrag, bisherigen Schriftverkehr und eben Ihre Mietquittungen/Kontoauszüge mit.



Mit freundlichen Grüßen



Mieterschutzbund e.V.

- Peter Heß -

edy Experte! 11.02.2010 14:09

Hallo carsten007 ,

ja dieser Sachverhalt ist richtig.

lg
edy

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