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betriebskosten abrechnung

 ohrring hat diese Frage am 28.12.2011 gestellt
hallo,habe heute eine abrechnung von 700 euro bekommen.ich bin 2009 hier eingezogen,wohnung saniert,erstbezug nach sanierung,altbau.ich war die 1.mieterin,das treppenhaus ist nicht saniert,der keller nass u putz bröckelt überall im treppenhaus ab,nässe u schimmel überall im treppenhaus.mir wurde beim einzug gesagt das treppenhaus sei noch nicht fertig aber das würde noch gemacht.nach u nach sind mehr mieter eingezogen,auf meine frage bei der hausverwaltung wann denn das treppenhaus u keller endlich fertig gemacht wird,hiess es auf einmal der eigentümer hätte kein geld mehr dafür u das treppenhaus verwahrlost vor sich hin.durch die fenster zieht es auch,ich möchte nun 2012 ausziehen ,bin mittlerweile fast nur noch die einzige mieterin,neben über u unter mir wohnt niemand mehr,es ist also immer fusskalt.ist denn die hohe nachzahlung bei den mängeln gerechtfertigt???? danke für die antworten

3 Kommentare zu „betriebskosten abrechnung”

 Forseti Experte!
28.12.2011 17:58

Die Nachzahlung betrifft die Abrechnung der Betrieskosten. Hat also mit dem Zustand des Treppenhauses und des Kellers nichts, aber auch garnichts zu tun.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, ob unter den gegebenen Umständen wegen des Zustandes des Treppenhauses eine Minderung der Miete denkbar wäre.

 ohrring
28.12.2011 18:05

ok.danke.ich dachte nur das ivh vielleicht in widerspruch gehen könnte,weil die fenster nicht richtig dicht sind.hatte da schon mal der hausverwaltung gesprochen u es war mal ein handwerker da,dem fehlte dann passendes werkzeug u hab nie wieder was gehört.neulich hat meine heizung laute klopfende geräusche gemacht u liess sich nicht runter drehen,handwerker hat dann festgestellt das die rohre falsch angeschlossen sind.

 Forseti Experte!
28.12.2011 18:26

Wenn Sie gravierende Mängel in der Wohnung haben, dann bringt es nichts, wenn Sie mit der Hausverwaltung nur reden.

So etwas gehört per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitgeteilt, damit Sie für eine Minderung der Miete einen Beweis haben.

Aber das sollte Ihnen besser ein Anwalt erzählen.

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