Forseti
28.12.2011 17:58
Die Nachzahlung betrifft die Abrechnung der Betrieskosten. Hat also mit dem Zustand des Treppenhauses und des Kellers nichts, aber auch garnichts zu tun.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, ob unter den gegebenen Umständen wegen des Zustandes des Treppenhauses eine Minderung der Miete denkbar wäre.
ohrring
28.12.2011 18:05
ok.danke.ich dachte nur das ivh vielleicht in widerspruch gehen könnte,weil die fenster nicht richtig dicht sind.hatte da schon mal der hausverwaltung gesprochen u es war mal ein handwerker da,dem fehlte dann passendes werkzeug u hab nie wieder was gehört.neulich hat meine heizung laute klopfende geräusche gemacht u liess sich nicht runter drehen,handwerker hat dann festgestellt das die rohre falsch angeschlossen sind.
Forseti
28.12.2011 18:26
Wenn Sie gravierende Mängel in der Wohnung haben, dann bringt es nichts, wenn Sie mit der Hausverwaltung nur reden.
So etwas gehört per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitgeteilt, damit Sie für eine Minderung der Miete einen Beweis haben.
Aber das sollte Ihnen besser ein Anwalt erzählen.
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