Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Fred73 hat diese Frage gestellt
Folgender Vorgang:
Meine Freundin wollte bei mir duschen und ist beim Betreten der Duschkabine gestürzt (nicht dass was ihr jetzt denkt!).
Bis auf einige Blessuren nicht viel geschehen bei ihr jedoch: In der Seitenwand der Duschkabine ist nun ein Loch mit ca. 10 cm Durchmesser!

Die Haftpflichtversicherung meiner Freundin zahlt nur den anteiligen Zeitwert. Mein Vermieter möchte, dass ich den Rest drauf lege.

Nun mein Anliegen:
Ist das von meinem Vermieter rechtens, oder handelt es sich hierbei um Steigerung des Wohnungswertes (somit Sache des Vermieters)?
Wer ist für die Kostenübernahme des Aus- und Einbaus der Duschkabine verantwortlich - der Vermieter oder ich (bzw. die Haftpflicht meiner Freundin)?

4 Kommentare zu „Beschädigte Duschkabine durch Mieter”

Berthelstal Experte! 03.02.2010 17:38

Die Duschkabine müssen Sie zum Zeitwert ersetzen. Den Umbau natürlich auch, denn er gehört ja zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes dazu.
Zur Versicherung lesen Sie in Ihrer Police nach.

Fred73 04.02.2010 10:23

Bedeutet dass, dass wir nur den Zeitwert zahlen brauchen, oder die Neuanschaffung ersetzen müssen?

Berthelstal Experte! 04.02.2010 12:58

Auch Sie zahlen, ebenso wie die Versicherung nur den Zeitwert der Seitenwand.

Fred73 04.02.2010 13:13

ok - danke für die schnelle antwort.

LG

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.