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Dylan76 hat diese Frage gestellt
Hallo, der Vermieter hat uns eine Mieterhöhung geschickt und bezieht sich auf eine Mietspiegelanfrage mit Baujahr 1998, da das Haus wohl komplett entkernt wurde. Tatsächlich ist das Haus von 1920 mit entsprechend schiefen Wänden und Böden. Die Grundlage konnte er mir nicht benennen. Gilt das Haus tatsächlich als Neubau??? Woraus begründet sich das???Wenn ja, wäre die Mieterhöhung leider korrekt. :(

Danke für Eure Tipps.

2 Kommentare zu „Baujahr 1998 statt 1920 durch Sanierung???”

bitteumrat Experte! 28.10.2009 20:15

Ich denke ihr Vermieter hat Recht. Es ändert sich zwar nicht das Baujahr, aber die Berechnungsgrundlage.

Zitat aus einem ähnlichen Urteil, wo der Vermier Recht bekommen hat:

"Viele ältere Gebäude werden im Laufe der Zeit modernisiert oder saniert. Damit verändert sich ihr Nutzwert und entspricht dem von jüngeren Baujahren. Ein modernisiertes Gebäude kann somit also einer anderen Altersbauklasse zugeordnet werden. Bei der Ermittlung der Alterswertminderung wird dem jeweiligen Objekt daher ein fiktives Baujahr zu Grunde gelegt."

Dylan76 28.10.2009 23:36

Mmmmhhh, nicht gerade die erhoffte Antwort. :) Aber vielen Dank, müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und ersparen uns wenigstens das Klageverfahren. Gruß Dylan76

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