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schattenhexe hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe mal eine Frage, ich habe mir vor 2 jahren mit meinem damaligen freund eine Wohnung genommen.
Wir haben von anfang an zusammen darin gewohnt, allerdings steht nur er im Mietvetrag, da es eine gemeinnützige Wohnung ist und sie beim unterschreiben des Mietvertrages nur eine Person zugelassen haben, außer ich wäre sein Ehepartner gewesen! Allerdings ist der Vermieter, also die Genossenschaft davon unterrichtet das wir gemeinsam hier wohnen! Nun haben wir uns getrennt und mein Freund will das ich aus der Wohnung ausziehe, habe ich jetzt irgendwelche ansprüche, noch dort wohnen zu bleiben, oder muss ich gehen? Wir hatten auch zwischendrin ein Untermietervertrag gemacht, der allerdings meiner meinung nach nicht rechtskräftig ist, da im Haupmietvertrag steht er hätte nicht das Recht die Wohnung unter zu Vermieten.
Ich bitte um Hilfe, ansonsten steh ich nämlich jetzt bald auf der Straße!

3 Kommentare zu „Auszug nach Trennung!”

smile30625 Experte! 27.08.2009 11:55

Hallo,

die Tatsache, dass der von Ihnen geschlossene Untermietvertrag gegen das Verbot aus dem Hauptmietvertrag verstößt, macht den Untermietvertrag nicht ungültig. Sie haben gegen Ihren Ex einen Anspruch auf Überlassung der untervermieteten Räume. Problematisch wird es allerdings, wenn der Vermieter von diesem heimlichen Untermietvertrag erfährt. Dann wird der Vermieter mglw. Ihren Ex auffordern, das Untermietverhältnis sofort zu beenden. Ihnen steht gegenüber dem Vermieter kein vertraglicher Anspruch auf Überlassung der Wohnung zu.

Mein Tipp: Eine neue Wohnung suchen.

Viele Grüße
smile

schattenhexe 27.08.2009 12:20

Das heißt? aber auch bei einem Untermietvertrag gibt es doch eine kündigungsfrist!

smile30625 Experte! 27.08.2009 14:20

Hier gilt die normale Kündigungsfrist (3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats).

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