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Sandra89 hat diese Frage gestellt
ich hätte da mal eine frage: meine schwiegermutter ist mit ihrer tochter in ein mietshaus gezogen. die haben einen verbrauch von 8 liter Öl am tag. was uns allen antürlich viel zu hoch vorkommt weil das kann ja keiner mehr bezahlen heutezutage. jetzt war heute der schornsteinfeger da und der meinte das die heizung über 30 jahre alt ist. der meinte dann das der verbrauch zu hoch ist und man die erneuern müsste damit die weniger verbraucht. muss der vermieter diese kosten übernehmen? nen neue heizung würde mehrere 1000 euro kosten. vielen dank im vorraus für ihre antwort. mfg sandra

3 Kommentare zu „Austausch einer Heizungsanlage”

Bladder Experte! 14.10.2011 11:30

Die Feststellung, wie viel Liter Öl am Tag verbraucht werden, ist schon bemerkenswert.
Nur fehlt hier der rechtliche Beweis und dazu noch, ob es denn tatsächlich ein zu hoher Verbrauch ist.
Wenn man als Mieter diesen Nachweis erbringen kann, dann könnte man vorerst die Miete mindern (§ 536 BGB). Aber wie schon gesagt - der Beweis ist zu erbringen.

Eine Heizungsinstandsetzung oder gar eine Erneuerung ist immer Angelegenheit des Vermieters.

Berthelstal Experte! 16.10.2011 07:52

Eine Modernisierung der Heizungsanlage wird Ihnen ohne Zweifel weniger Heizkosten bescheren; die Moderisierungskosten müssen Sie dann aber auch zu einem Teil mittragen.

Bladder Experte! 16.10.2011 08:54

Wobei aber nicht zu übersehen ist, dass nicht jede Erneuerung einer Heizungsanlage auch mietrechtlich als Modernisierung angesehen wird.
Allein die Erneuerung der wird nur dann zu erheblichen Einsparungen führen können, wenn nicht nur der Heizkessel erneuert wird, sondern auch alle anderen betroffenen Teile wie Heizkörper, Dämmung usw. entsprechend baulich angepasst werden.

Ich möchte nur sagen, dass ein neuer Heizkessel allein keine Modernisierung bedeutet.

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