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Hinzundkunz hat diese Frage gestellt


Hallo, ich habe einige Fragen, die sich leider nach einigen Auseinandersetzungen mit unserer Vermieterin auftun. Wir wohnen derzeit zu zweit in einer für 2 Personen ausgelegten Einliegerwohnung und haben jeweils ein Zimmer unter Mitbenutzung der in dieser Wohnung befindlichen Räume (Küche, Bad, WC und ein kleines Wohnzimmer) gemietet. Nun haben wir von der bevollmächtigten Vertretung eine Abmahnung erhalten (wahrscheinlich will sich da jemand auf § 543 BGB beziehen, das ganze Schreiben lässt allerdings entsprechende Verweise unter den Tisch fallen). 2-3mal in der Woche erhält mein Mitbewohner Besuch von seiner Freundin, die dann bei ihm übernachtet. Unsere Vermieterin glaubt aber wohl, dass diese bereits bei ihm eingezogen ist, was aber definitiv nicht der Fall ist - sie hat in dieser Stadt eine eigene Wohnung. Wir sehen das als regulär gültigen Besuch an, die V. dagegen meint, es existiere eine "Gesamtbesuchszeit" von 6 Wochen, die jetzt überschritten wäre. Meines Wissens nach bezieht sich dieser Zeitraum aber nur auf die wirkliche Beherbung am Stück. Der V. nach reduziert sich diese Zeit auch noch, wenn die nur zur Mitüberlassung benutzten Räume von dem Besuch mitbenutzt werden. Dazu ist noch zu sagen, dass wir Nebenkosten bis auf Heizung und GEZ (dazu später noch was) nicht pauschal zahlen, sondern mit den Stadtwerken selbst abrechnen.
Aus unserer Sicht stellt die geschilderte Situation kein Überlassungsverhalten dar.

Desweiteren haben wir uns entschlossen, eine Mietminderung von je 30 € vorzunehmen (§ 539 BGB), da unsere Vermieterin uns nicht erlaubt, zu gewissen Zeiten zu waschen. Die Machine steht im Keller, zu dem sie allein einen Schlüssel besitzt, jeder Waschgang muss einzeln "erbeten" werden. Das Problem betrifft zum einen die berüchtigten "Unzeiten" wie Sonn- und Feiertage (Naja, ich hätte da ja auch kein Problem, wäre da nicht mein auf Doppelstudium ausgelegter Stundenplan....). Aber zudem ist die V. ja auch nicht den ganzen Tag anwesend, z.B. hatte sie auch schon einen längeren Krankenhausaufenthalt hinter sich, während dem uns der Zugang zur Maschine versperrt blieb. Den uns dadurch entstehenden Mehraufwand (Waschsalon ist teuer und zeitraubend) veranschlagen wir mit 20 € / Monat.

Außerdem wurde ein Fernsehgerät aus dem uns "mitüberlassenen" Raum entfernt, was wir ebenfalls als eine Minderung der uns zugesicherten Leistung betrachten. Wir haben ihr zwar geholfen, dass Ding aus der Wohnung zu entfernen und in einem Schreiben bekräftigt, dass sie uns damit nicht ärgern kann (der Fernseher ist uns auch egal, es geht mehr um das Verhalten der V. an sich). Man bedenke, dass die V. ja sich auch neben dem Fernseher die GEZ spart, die vorher von ihr übernommen wurde; dafür berechnen wir nochmal 10 €.

Nun, es wäre schön, wenn sich mal dazu jemand äußern könnte.

0 Kommentare zu „Abmahnung wegen angeblicher Überlassung der Mietsache an Dritte”

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