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C.Shav hat diese Frage gestellt
Also, angefangen hat alles, als ich über die Weihnachtszeit für zwei Wochen nach Hause gefahren bin.
Als ich Anfang Januar wiedergekommen bin durfte ich feststellen, dass es wohl konstant durch die Decke getropft hat (Wiener Altbau, oberstes Geschoss).
Da ich einen minimal durchhängenden Boden habe konnte ich anhand der eingetrockneten Wasserränder sehen, dass sich in meinem Wohnzimmer wohl eine Pfütze von zwei Meter Durchmesser gebildet hat die aber schon wieder weggetrocknet war.
Habe der Hausverwaltung Bescheid gegeben, die haben auch sofort jemanden vorbeigeschickt, der gesagt hat, dass das Dach schon repariert wurde. Auch können die riesigen ziemlich ekligen großen braunen Flecken auf meiner Decke erst überstrichen werden wenn es komplett durchgetrocknet ist.
So. Eine Woche später hat es dann nochmal durch die Decke getropft und das für zwei Tage fast konstant. Unter den "dicksten" Tropfer habe ich einen Eimer gestellt, der sogar fast voll wurde, also ich rede hier nicht von minimalem tropfitropfi, ich rede von durchgehender Tropfen-Folter so stark, dass ich in meiner Wohnung nicht lernen konnte (student) weil ich kirre geworden wäre.
Dass ich für den nächsten Monat nicht die volle Miete zahlen werde und generell nicht voll zahlen werde bis meine Decke wieder piekfein gestrichen wird ist klar.
Die Frage ist nur, ab wann ist Mietminderung in welcher Form möglich? Ich hab im Internet gelesen, dass bei Wassertropfen durch die Decke eine Mietminderung von 50% möglich ist, aber wie lange muss es dafür wirklich getropft haben? Reichen da schon zwei tage?
Hoffe mir kann jemand helfen :)

gruß

6 Kommentare zu „Ab wann Mietminderung (tropft durch die Decke)?”

Balkonexperte Experte! 16.01.2011 14:06

"Wiener Altbau", das klingt aber ganz stark nach Österreich, richtig? Ob Sie da aber in einem Forum für Deutsches Mietrecht an der richtigen Adresse sind will ich bezweifeln.

Auch bei Ihnen wirdes einen Mieterverein, Mieterschutzverein, o.ä. geben, an den Sie sich wenden sollten.

C.Shav 16.01.2011 14:38

ich dachte, dass sich auf einer .net Adresse internationales Volk tummelt.
Außerdem wird sich das Österreichische Mietrecht nicht sonderlich stark vom Deutschen unterscheiden.

Balkonexperte Experte! 16.01.2011 15:57

Tja, mit "ich dachte" kommen wir sicherlich nicht weiter, denn auch in Deutschland sollte man in solch einem Fall, bei dem es um Mietminderung geht, nicht ohne anwaltliche Beratung vorgehen.

Zu schnell kann nämlich solch ein Schuss nach hinten losgehen und dann ist das Geschrei groß, wenn der Vermieter zurück schlägt.

Bladder Experte! 16.01.2011 16:45

Schauen Sie sich bitte den § 536 BGB an und entscheiden Sie dann, ob er mit Ihrem Recht übereinstimmt.

Generell tritt eine Mietminderung per Gesetz ein. Wenn der Zustand in dem Sie die Wohnung angemietet haben, erheblich abweicht, dann liegt ein Mangel vor. Die Miete kann vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels gemindert werden.
Die Höhe (%) ist individuell verschieden, genauso wie die Urteile die im Netz zu finden sind.

Balkonexperte Experte! 16.01.2011 17:19

Ob es für diesen § 536 BGB in Österreich etwas Vergleichbares gibt, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Wenn man sich nämlich die Website des österreichischen Mieterschutzverbandes durchliest ( http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=10 ) dann stellt man fest, dass in Austria die Uhren anders ticken.

Das Wort Mietminderung taucht im ABC des Mietrechts nämlich nicht auf.

Bladder Experte! 16.01.2011 18:49

Keine Ahnung, wo Sie, lieber "Balkonexperte", nachgeschaut haben. Es gibt die Mietminderung in Österreich.

Um eine solche Seite zu finden benötigt man ca. 5 Sekunden: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=1458155

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