gefragt von justfake am 23.06.2008

Ab wann bin ich "Mitmieter" bzw. "Mitbewohner"?

Hallo,
ich bin seit einiger Zeit viel bei meiner Freundin. Sprich am Wochenende und ab und zu auch mal einen Tag in der Woche.
Als vor kurzem die Vermieterin von einem Nachbar davon hörte, sagte sie wohl etwas wie "da werde ich mal was tun müssen..." Jetzt habe ich natürlich Fragen dazu, ohne zu wissen ob wirklich was kommt. Aber so ist man wenigstens vorbereitet.
Kann Sie mir/meine Freundin Kosten aufbrummen? Ab wann muss ich ebenfalls Nebenkosten bezahlen? Zähle ich als Mitmieter o.ä.?

Es ist ihre Wohnung, ich habe eine eigene 20km entfernt.
Wie ist also die Rechtslage und was könnte die Vermieterin verlangen?

Danke im Vorraus.
Gruß
Stefan
Stichwörter: kosten + mitmieter

Antworten

antwort von Zelda am 23.06.2008
Hallo, ich hab hier mal bei einer sehr ähnlichen Frage gelesen, dass man so oft und so lange Gäste haben darf wie man will. Solange dieser Gast über einen eigenen Wohnsitz verfügt, was ganz offensichtlich der Fall ist, muss die Vermieterin sich raushalten.

antwort von justfake am 23.06.2008
Gibt es dafür rechtliche Nachweise? Denn wenn ich nur sage, dass hier im Forum einer das geschrieben hat, wird sie darauf wohl weniger wert legen.
wo kann man sowas denn finden?

antwort von Zelda am 23.06.2008
Vielleicht einfach mal die forumseigene Suchfunktion nutzen. Was mit Paragraphen kann man auch hier finden: http://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C1322%2C-nebenkosten-fuer-freund%3F/suchwort/freund.html

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