Waschen im Gemeinschaftskeller?
Eingeordnet in: Gesetze/Mietrecht
Die häufigsten Probleme, die sich daraus ergeben, sind abfallender Wasserdruck, Lärmbelästigung und verschwundene Waschmittel, Weichspüler oder Wäschestücke. Um solchen Problemen zuvorzukommen, hilft es, sich zu organisieren, einen Wäscheplan aufzustellen, so dass immer nur eine Partei die Waschmaschine laufen lässt, nur zu normalen Tageszeiten gewaschen wird und man weiß, wer als letzter die Maschine verwendet hat, um ihn nach der verlorenen Socke zu fragen. Weniger häufig, aber umso unangenehmer: die Nutzung des gemeinsamen Kellers kann bei Missbrauch vom Vermieter jederzeit widerrufen werden.
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