Der Vermieter hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Der Vermieter hat natürlich das Recht, auf Grund unsachgemäßem Umgang mit der Mietsache oder auch unregelmäßigen Mietzahlungen eine Kündigung aussprechen.
Auch hat der Vermieter das Recht, die Mieträume nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen. Auch wenn ein Wohnraum vermietet ist, bleibt der Vermieter Eigentümer und so darf er weiter sein Eigentum verkaufen oder Renovierungen und so weiter durchführen - allerdings alles mit entsprechender Ankündigung. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vermieter auch das Recht, eine Kündigung auf Grund von Eigenbedarf auszusprechen. Grundsätzlich sollten die Rechte des Vermieters Inhalt des Mietvertrages sein und schriftlich festgehalten werden.