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Ein Gebäude und alle mit ihm fest verbundenen Gegenstände werden durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt.

Schäden, die an Einrichtungs-, Gebrauchs-, und Verbrauchsgegenständen sowie Wertsachen entstehen, zählen nicht dazu. Vereinfacht gesagt alle Dinge, die man bei einem Umzug mitnimmt: Möbel und Teppiche, Geschirr und Kleidung, Lebensmittel und natürlich auch die Münzsammlung.

Verursacht werden könne Schäden durch Feuer, Diebstahl oder Leitungswasser bei einem Rohrbruch. Die Hausratversicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten.

Nur Sie selbst können entscheiden, ob Sie eine Hausratversicherung benötigen oder nicht. Empfehlenswert ist sie immer dann, wenn Sie die beschädigten oder gestohle-nen Gegenstände aus finanziellen Gründen nicht wiederbeschaffen können.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Wertsachen nur bis zu 20 Prozent der Versiche-rungssumme versichert sind. Sind zum Beispiel Ihre Münzsammlung und Ihr Schmuck  wesentlich mehr wert, sollten Sie die Versicherungssumme erhöhen.

Die Versicherungssumme sollte grundsätzlich nach dem Neuwert berechnet werden, damit Sie sich im Schadenfall die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände be-sorgen können. Einen ersten Richtwert erhalten Sie, wenn Sie Quadratmeter der Wohnfläche mit 600 bis 750 Euro multiplizieren. Besitzen Sie Wertsachen oder Anti-quitäten, sollte die Versicherungssumme wie gesagt dem tatsächlichen Wert ange-passt werden.

Stimmt die Versicherungssumme nämlich mit dem tatsächlichen wert nicht überein, sind Sie unterversichert. Beträgt die Unterversicherung zum Beispiel 30 Prozent, kann das Versicherungsunternehmen die Zahlung ebenfalls um 30 Prozent kürzen.
Damit das nicht passiert, können Sie einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Unter welchen Bedingungen das möglich ist, erfahren Sie bei Ihrem Versicherer.

Einen Schaden müssen Sie sofort melden und alles tun, um den Schaden zu mini-mieren. Natürlich auch die Polizei einschalten wenn etwas gestohlen wurde. Heben Sie alle Quittungen auf und fotografieren Sie Ihren Schmuck und andere wertvolle Gegenstände, damit Sie im Schadenfall den Wiederbeschaffungswert nachweisen können.

Ihre Versicherung zahlt nicht, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen deshalb genau und lassen Sie sich beraten.

Auch außerhalb der Wohnung sind die versicherten Gegenstände geschützt, zum Beispiel wenn Sie sie auf Reisen benötigen.

Natürlich gibt es auch nicht versicherte Gefahren und Schäden wie Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Erdbeben und Sturmfluten. Nicht mitversichert sind zum Bei-spiel der Hausrat von Untermietern und Fahrräder, die sich außerhalb des Gebäudes befinden. Insbesondere bei  Fahrrädern ist eine Beratung notwendig, da es hier Un-terschiede zwischen den einzelnen Versicherern gibt.

Viele Risiken und Gegenstände können durch Zusatzvereinbarungen versichert wer-den. Dadurch erhöht sich natürlich die Versicherungsprämie. Den Nutzen können nur Sie persönlich abwägen.
 

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