Jeder weiteren Person werden zusätzlich 15qm² zugesprochen. Bei einem Neugeborenen entfällt diese Regelung solange es noch kein Jahr alt ist. Erst dann kann eine größere Wohnung beantragt werden. Sollte der Mieter dennoch eine zu große Wohnung gemietet haben, muss er sich unter Umständen die Kürzung der Unterkunftskosten gefallen lassen. Ausnahmen gibt es wenn behinderte Personen im Haushalt leben. Hier wird die Zuweisung des Wohnraums großzügiger genehmigt ohne dass Zuschüsse gekürzt werden.