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Der rechtliche Rahmen der Baurichtlinien findet man in den Baugesetzen, dem Baugesetzbuch oder der Landesbauordnung.

Vor dem Beginn eines Baus oder einer Sanierung sollte man sich beim zuständigen Bauamt über diese Baurichtlinien informieren. Bei Altbauten kann es sein, dass es gar keinen Bebauungsplan gibt und man nach seinen Vorstellungen das Haus verändern kann. Man sollte jedoch darauf achten, dass das Haus sich nicht zu deutlich von den anderen Häusern abhebt.
Dazu zählt auch in der Regel der Bebauungsplan, der durch die örtlichen Kommunen aufgestellt wird. Ob ein Bebauungsplan für das Gebiet besteht, in welchem man bauen möchte, läßt sich beim örtlichen Bauamt ausfindig machen.
Eine Bebauung ist nur in ausgewiesenen Baugebieten möglich, also nicht in Randgebieten und in Außenbezirken. Auch das Bauen in zweiter Reihe ist in der Regel nicht möglich. Zu den ausgewiesenen Baugebieten zählen zum Beispiel Wohngebiete oder Misch- Gewerbegebiete. Sowohl Neubauten als auch Ausbau, Modernisierung oder Sanierungen unterliegen Vorschriften, auf die es zu achten gilt. Besonders sollte man auf die örtlichen Gegebenheiten achten, diese orientieren sich am Bebauungsplan. Hält man sich nicht an diesen, kann es passieren, dass ein Baustop verhängt wird. In dieser Zeit darf nicht weitergebaut werden. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass man Teile des Baus oder sogar den gesamten Bau wieder abreißen.
In dem Bebauungsplan sind klare Regel für das Erbauen von Häusern festgelegt. Dort steht, wie viel Anteil der Grundstücksfläche bebaut werden kann, dass schließt auch Wege und Einfahrten ein. Auch ist hier die Baurichtung bzw. die Firstrichtung vorgegeben. Damit will man ein einheitliches Bild in der Straße oder in dem Gebiet erreichen. Auch werden dort die Abstände zu der Straße geregelt, zudem steht dort, in welcher Entfernung zur Grenze man bauen kann. Meist darf man nur 3 m bis an die Grenze bauen. In Einzelfällen werden aber von diesen Vorschriften abgesehen. Auch die Zulässigkeit und die Art der Bebauung ist dort festgesetzt. Die Anzahl der Geschosse ist dort festgelegt, ob man 2-geschossig oder auch 2 ½-geschossig bauen kann. Auch die Art der Dacheindeckung ist festgelegt, wenn ein Bebauungsplan vorliegt, ob man ein Schieferdach oder normale Betondachpfannen nehmen muss. Auch die Farbe der Ziegeln kann vorgeschrieben sein, auch ob man Gauben bauen darf oder nicht. Auch die Möglichkeit zum aufstellen von Garagen, Carports oder Nebengebäuden ist dort festgelegt. Auch eine Möglichkeit zur gewerblichen Nutzung kann dort festgelegt sein. Bei einer Zuwiderhandlung oder bei Mißachtung dieser Vorschriften kann ein Bußgeld oder wie schon beschrieben ein Baustop verhängt werden. Ein Architekt, wenn man mit ihm ein Haus plant, wird sich im Vorfeld schon mit dem Bauamt in Verbindung setzten, damit in dieser Richtung nichts passieren kann.
 

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